Grund- und Intensivreinigung

Definition:

Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.


Ziel/ Ergebnis:

Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.


Bemerkung/ Hinweis:

Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.